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Regionalplanung
Die Regionalplanung repräsentiert die Planungsebene zwischen der staatlichen Landesplanung und der kommunalen Bauleitplanung. Sie nimmt damit eine wichtige Vermittlerrolle zwischen den Zielen des Staates zur Landesentwicklung und den hoheitlich planenden Gemeinden ein. Mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm wird die anzustrebende räumliche und strukturelle Ordnung und Entwicklung eines Landes für einen Teilraum des Landes, den Planungsraum, konkretisiert.
Regionalplanung ist die vorausschauende, zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung für die raum- und siedlungsstrukturelle Entwicklung des Landkreises Stade auf mittlere und längere Sicht. Die Arbeitsweise in der Regionalplanung erfolgt nach dem Gegenstromprinzip und ist auf den Ausgleich unterschiedlichster Interessen ausgerichtet. Regionalplanung funktioniert als Moderator zur Entwicklung und Umsetzung von Planungsprozessen und Projekten unterschiedlicher Akteure.
Raumordnung und Regionalplanung soll
- längerfristige Konzepte und Leitbilder erarbeiten (Regionales Raumordnungsprogramm)
- die Entwicklung der Region steuern
- einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen herbeiführen.
Der Landkreis Stade hat als Träger der Regionalplanung einen eigenständigen Planungsauftrag und übernimmt dabei eine wichtige Mittlerfunktion zwischen den Raumordnungsbehörden auf der Bundes- und Landesebene und den Kommunen im Landkreis Stade.
Als Untere Landesplanungsbehörde übernimmt der Landkreis koordinierende (Raumordnungsverfahren) und informelle (Raumordnungskataster) und formelle (Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen) Aufgaben.
Mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm wird die anzustrebende räumliche und strukturelle Ordnung und Entwicklung eines Landes für einen Teilraum des Landes, den Planungsraum, konkretisiert.