Neuzulassung
Neuzulassung ist die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges (Auto, Anhänger, Krad, Wohnmobil usw.) für die Teilnahme am Strassenverkehr eines in Deutschland gekauften Fahrzeuges.
Umschreibung eines ausser Betrieb gesetzten (Abgemeldeten) Fahrzeuges
Das Fahrzeug (Auto, Anhänger, Krad, Wohnmobil usw.) war bereits mindestens einmal für die Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr in Deutschland zugelassen und ist momentan abgemeldet.
Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeuges
Das Fahrzeug (Auto, Anhänger, Krad, Wohnmobil usw.) ist noch für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland auf Sie oder einen anderen Halter zugelassen.
Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf den gleichen Halter
Das Fahrzeug (Auto, Anhänger, Krad, Wohnmobil usw.) wird nach vorheriger Abmeldung wieder auf den vorherigen Halter, mit dem gleichen Kennzeichen zugelassen (z.B. Abmeldung im Herbst, Zulassung im Frühjahr).
Neuzulassung eines EU-Importfahrzeuges
Das Fahrzeug (Auto, Anhänger, Krad, Wohnmobil usw.) wurde aus einem EU-Staat importiert und war noch nie, weder im Herkunftsstaat noch in Deutschland, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Zulassung eines gebrauchten EU-Importfahrzeuges
Das Fahrzeug (Auto, Anhänger, Krad, Wohnmobil usw.) wurde aus einem EU-Staat importiert und war dort bereits schon einmal für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Neuzulassung eines Importfahrzeuges aus einem nicht EU-Staat (z.B. USA)
Das Fahrzeug (Auto, Anhänger, Krad, Wohnmobil usw.) wurde aus einem Staat außerhalb der EU importiert und war noch nie, weder im Herkunftsstaat noch in Deutschland, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Zulassung eines gebrauchten Importfahrzeuges aus einen nicht EU-Staat (z.B. USA)
Das Fahrzeug (Auto, Anhänger, Krad, Wohnmobil usw.) wurde aus einem Staat außerhalb der EU importiert und war dort bereits schon einmal für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Umschreibung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges bei Zuzug in den Landkreis Stade
Das Fahrzeug (Auto, Anhänger, Krad, Wohnmobil usw.) wurde bei Zuzug aus einem anderen Staat mitgebracht und soll nunmehr in Deutschland zugelassen werden.
Ausserbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies bei der Kfz-Zulassungsbehörde zu beantragen.
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