Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen dienen für Überführungs- und Probefahrten bei abgemeldeten Fahrzeugen. Sie werden überwiegend von Privatpersonen genutzt, stehen aber auch Händlern zur Verfügung.
H - Kennzeichen (Kennzeichen für historische Fahrzeuge)
Das Fahrzeug (Auto, Anhänger, Krad, Wohnmobil usw.) ist/war bereits einmal für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und ist mindestens 30 Jahre alt.
E - Kennzeichen (Kennzeichen für Fahrzeuge mit teil- oder voll Elektroantrieb
Bei dem Fahrzeug (Auto, Krad, Wohnmobil usw.) handelt es sich um ein rein elektrisches oder teil elektrisches (Hybrid) Fahrzeug. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können diese Fahrzeuge ein E-Kennzeichen erhalten.
Saisonkennzeichen
Das Fahrzeug (Auto, Anhänger, Krad, Wohnmobil usw.) ist/war bereits einmal oder wird erstmals für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Der Nutzungszeitraum soll aber nur einen bestimmten, festgelegten Zeitraum umfassen. Mindestens zwei monate, höchstens 11 Monate.
Ausfuhrkennzeichen
Fahrzeuge, welche dauerhaft ins Ausland verbracht werden sollen, benötigen nach § 9 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Ausfuhrkennzeichen
Wechselkennzeichen
Zwei Fahrzeuge der selben Fahrzeugklasse (2 PKW, 2 Kräder usw.) können abwechselnd mit demselben Kennzeichen betrieben werden.
Grüne Kennzeichen
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Verkleinerte Kennzeichen
Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinertem Kennzeichen (sogenanntes "US-Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Informationen dazu finden Sie hier.
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