Landkreis Stade

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Wald

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© Janette Hagedoorn-Schüch, Landkreis StadeDer Landkreis Stade gehört zu den waldarmen Landkreisen im Land Niedersachsen. Mit einer Waldfläche von rund 8.700 ha, entsprechend 6,85 % der Kreisgebietsfläche, liegt er weit unter dem Landesdurchschnitt (rund 24 %).


In Niedersachsen gilt das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Zweck dieses Gesetzes ist es, die Bewaldung des Landes in ihrem Bestand zu sichern, den Waldbesitzer bei der Erhaltung und Pflege seines Waldes zu unterstützen und die günstigen Wirkungen des Waldes für die Umwelt und Erholung der Allgemeinheit im Wald zu fördern.

Die behördlichen Aufgaben nach dem NWaldLG werden, soweit die Zuständigkeit des Landkreises gegeben ist, von dem Naturschutzamt des Landkreises Stade als Waldbehörde übernommen.


Die wesentlichen Aufgaben sind:

  • Waldumwandlung
    Wald darf im Regelfall nur mit Genehmigung des Landkreises in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden.
  • Erstaufforstung
    Erstaufforstungen sind genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig 


Beratungsgespräch
Planen Sie eine Waldumwandlung oder eine Erstaufforstung, ist es zweckdienlich, mit dem Naturschutzamt ein Beratungsgespräch vor der Antragstellung zu führen.

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