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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
die Webseiten www.landkreis-stade.de, www.kreis-std.de, www.landkreisstade.de sowie die Schulausfall-App (Nolis Schulausfall)
Bedienungshilfe für diese Internetseiten
Diese Webseiten und Anwendung sind überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt
- Ausreichende Kontraste
- Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
- Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
- Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
- Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
- Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt.
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung:
Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datum sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
- In den Webauftritt eingebundene Videos
Begründung:
Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung mittelfristig in Planung.
- Kartografie innerhalb der Webseite
Begründung:
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
- Redaktionelle Inhalte (teilweise)
Begründung:
Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
Vorlesefunktion
Als zusätzlichen Service bietet das der Landkreis Stade die Vorlesefunktion der Firma ReadSpeaker an. Durch Klicken auf den "Vorlese"-Button wird der Text einer Seite vorgelesen. Der gesamte Text kann auch als Audio-Datei heruntergeladen werden.
Ihre Hinweise und Anregungen
Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, nutzen Sie gerne unser entsprechendes Formular, das Sie unter folgendem Link aufrufen können: Kontaktformular Barrierefreiheit
oder wenden Sie sich an:
Landkreis Stade
EDV-Amt
04141 12-1600
barrierefrei@landkreis-stade.de
Schlichtungsstelle
Das Land Niedersachsen richtet laut § 9 d, Abs. 1 NBGG eine Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ein. Kontaktdaten:
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.06.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.01.2024 überprüft.