Landkreis Stade

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Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Ersterteilung

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Die roten Kennzeichen können, gemäß § 41 der Fahrzeugzulassungsverordnung -FZV- zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen zugeteilt werden. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06".

Technische Prüfstellen sowie anerkannte Überwachungsorganisationen nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) können, für die Durchführung von Prüfungsfahrten im Rahmen von Untersuchungen, Prüfungen und Begutachtungen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ebenfalls rote Kennzeichen erhalten. Diese roten Kennzeichen beginnen dann immer mit einer "05".

 

 

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    Telefon: 04161 7152-0
    E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

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    Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet,

    Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30
    Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30
    Mittwoch 08:00 – 12:00
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