Landkreis Stade

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Tiertransporte

zuklappenAllgemeine Informationen

Bei Tiertransporten sind zum Schutz der Tiere und zum Schutz vor Tierseuchen besondere Bestimmungen zu beachten. Für die Ein- und Ausfuhr von Heim- oder Nutztieren innerhalb der EU sowie aus Drittländern in die EU wird zum Beispiel ein amtstierärztliches Attest benötigt.

Jeder Transport stellt zudem eine Belastung für Tiere dar. Der gewerbliche Transport von Wirbeltieren unterliegt deshalb den tierschutzrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1/2005 und der nationalen Tierschutztransportverordnung.

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie dazu gerne näher.

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