Landkreis Stade

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Zulassung Tiertransporte

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Wer Tiere gewerblich transportieren will, benötigt eine Zulassung als Transportunternehmen nach dem Tierschutz- und/oder dem Tierseuchenrecht. Diese Zulassung muss erteilt sein, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. Die Art der Zulassung hängt davon ab, ob Transporte mit einer Dauer von mehr oder weniger als acht Stunden durchgeführt werden sollen.

Damit Tiere nur in dafür geeigneten Fahrzeugen transportiert werden, erfolgt vor der Zulassung des Transportunternehmens eine Kontrolle der Transportmittel durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Außerdem wird die Zuverlässigkeit der den Antrag stellenden Person geprüft. Dazu sind ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.

Um das Transportunternehmen eindeutig identifizieren zu können, wird mit der Zulassung eine zwölfstellige Registriernummer vergeben. Diese Registriernummer kann bereits im Vorwege bei der Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w. V. (vit) über das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung beantragt werden (nur erforderlich bei Zulassungen nach der Viehverkehrsverordnung).

Gut zu wissen: Landwirte, die ihre eigenen Tiere in ihren eigenen Transportmitteln über eine Strecke von weniger als 50 km ab ihrem Betrieb transportieren, benötigen keine Zulassung als Transportunternehmen.

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