Landkreis Stade

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Vorbeglaubigung von Urkunden für die Verwendung im Ausland

zuklappenAllgemeine Informationen

Deutsche öffentliche Urkunden, die zur Verwendung im Ausland benötigt werden, sind mit einer „Beglaubigung" (Apostille bzw. Legalisation) zu versehen.

Ob eine Apostille oder eine Legalisation benötigt wird, hängt davon ab, ob zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land ein entsprechendes Abkommen besteht oder nicht.

Die Apostille bzw. Legalisation einer Urkunde erfolgt erst, wenn die Urkunde vorbeglaubigt wurde.

Für Urkunden (z.B. Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, Meldebescheinigungen, Schul-/Hochschulzeugnisse) der Verwaltungsbehörden (Gemeinden, Samtgemeinden, Städte, Landkreise) und Schulen erfolgt die Vorbeglaubigung durch den Landkreis in dessen Bezirk diese Verwaltungsbehörde/Schule liegt.

Der Landkreis Stade sendet dann die Urkunde mit der Vorbeglaubigung an die für ihn zuständige Polizeidirektion Lüneburg. Von dort wird dann die Apostille bzw. Legalisation erteilt.  Der Antragsteller erhält die Urkunde mit der entsprechenden Apostille bzw. Legalisation von der Polizeidirektion per Nachnahme zurück.

Zu beachten ist, dass Übersetzungen nicht beglaubigt werden dürfen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes/Konsularischer Service/Urkunden und Beglaubigungen/Internationaler Urkundenverkehr/Legalisation und Apostille.

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