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Rotes 07er Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen), Erstzuteilung
Allgemeine Informationen
Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kultugutes dienen, benötigen hierfür sowie zu An- und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. Die Zuteilung erfolgt gemäß § 17 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nur an zuverlässige Personen.