Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)
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Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist von jeweiligen Fahrer des Fahrzeuges mitzuführen und zuständigen Personen (z.B. Polizei) auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist ein unabdingbarer Teil der Fahrzeugveräußerung. Ohne die Zulassungs-bescheinigung Teil II ist eineFahrzeugzulassung nicht möglich.
Verlust von Kennzeichenschildern
Verluste von Kennzeichenschilder durch diebstahl oder mangelnde Befestigung kommen immer wieder vor. Fahrten ohne Kennzeichenschilder sind nicht zulässig.
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