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Überschwemmungsgebiet der Este – vorläufig gesichert durch den NLWKN
Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Este von der Quelle bis zur Landesgrenze bei Cranz wurde neu berechnet und durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vorläufig gesichert. Dies erfolgte durch die Veröffentlichung von drei Übersichtskarten im Maßstab von 1 : 50.000 im Niedersächsischen Ministerialblatt am 06.03.2024. Damit wird erstmalig das ÜSG der Este auf der Grundlage einer einheitlichen Berechnungsgrundlage ausgewiesen. Bislang gab es vier ÜSG-Abschnitte, deren Ursprünge von 1973 bis 2017 reichten.
Bestandteil dieser vorläufigen Sicherung sind Erläuterungen des NLWKN und Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000, die jedoch nicht im Ministerialblatt veröffentlich worden sind. Alle Unterlagen zur vorläufigen Sicherung werden als PDF-Dateien auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Papierausfertigungen können im Amt Wasserwirtschaft und Küstenschutz eingesehen werden.
Das Überschwemmungsgebiet wurde für die Bereiche vorläufig gesichert, die bei einem Hochwasserereignis überflutet werden, das statistisch alle 100 Jahre erwartet werden kann (HQ 100). Dieses hundertjährliche Ereignis wird in den Detailkarten als „Lastfall 1“ bezeichnet.
Im tidebeeinflussten Unterlauf der Este gibt es eine Besonderheit. Hier müssen auch Szenarien betrachtet werden, in denen im Sturmflutfall das Sperrwerk für längere Zeit geschlossen bleiben muss und das Wasser der Este sich zurückstaut. Für das Bemessungshochwasser im Unterlauf wurde daher der Abfluss eines fünfjährlichen Hochwasserereignisses (HQ 5) im Oberlauf mit der Schließung des Sperrwerkes über drei Tiden (etwa 36 Stunden) kombiniert. Dieses in Kombination alle hundert Jahre zu erwartende Ereignis wird in den Detailkarten als „Lastfall 2“ bezeichnet.
Für die Überschwemmungsgebietsgrenzen der Este im Landkreis Stade ist im Unterlauf der Lastfall 2 (Detailkarten 1 bis 4a) und im Oberlauf der Lastfall 1 (Detailkarten 4a bis 7) maßgeblich. Der Lastfall 1 löst den Lastfall 2 als maßgebliches Szenario im Bereich der Hansestadt Buxtehude ab. Daher gibt es für Buxtehude auch zwei Detailkarten (Blatt 4a und Blatt 4b).
Die gesetzlichen Gebote und Verbote im ÜSG der Este richten sich nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zu nennen ist insbesondere die allgemeine Vorsorgeverpflichtung nach § 5 Absatz 2 WHG und die Verbote und Genehmigungsvorbehalte der §§ 78, 78a und 78c WHG.