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Jagd
Von dem Begriff Jagdrecht werden alle Normen umfasst, die sich mit der Jagd beschäftigen. Das sind das Bundesjagdgesetz (BJagdG), die Jagdgesetze der Länder und diverse Rechtsverordnungen. Auch das Waffenrecht ist zu beachten.
Das Bundesjagdgesetz ist am 1. April 1953 in Kraft getreten. Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auzuüben und sie sich anzueignen (§ 1 BJagdG).
Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, werden als Wild bezeichnet. Ob Wild bejagt werden darf, hängt davon ab, wie die Jagd- und Schonzeiten geregelt sind. Es ist zum Beispiel möglich, dass Wild keine Jagdzeit hat, also gar nicht gejagt werden darf. Davon unberührt ist die mit dem Jagdrecht verbundene (aktive) Hegepflicht. Sie kommt auch dem ganzjährig geschonten Wild zugute.
Weitere Dienstleistungen/Informationen:
- Ausstellung eines Jagdscheines
- Durchführung der Jägerprüfung
- Jagdgenossenschaften (Bildung, Aufgaben)