Inhalt
Gefahrstoffe im Einzelhandel
Allgemeine Informationen
Inverkehrbringen von Gefahrstoffen im Einzelhandel
Marktüberwachung durch das Umweltamt
Auch Gartencentern, Baumärkte, Drogerien usw. haben durch den Verkauf von z.B. Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungs- oder Pflanzenschutzmittel, Lösungsmittel, Farben oder Desinfektionsmittel mit Produkten zu tun, die gefährliche oder schädliche Eigenschaften besitzen. Diese sogenannten Gefahrstoffe können folgende Eigenschaften haben:
- ätzend
- entzündlich und hochentzündlich
- erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend
- leichtentzündlich, brandfördernd und explosionsgefährlich
- giftig und sehr giftig
- krebserzeugend
- sensibilisierend und reizend
- umweltgefährlich
Das Umweltamt kontrolliert gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) regelmäßig Einzelhandelsbetriebe, die Gefahrstoffe an private Endverbraucher abgeben. Diese behördliche Überwachung umfasst die vorschriftsmäßige Abgabe, die ordnungsgemäße Lagerung und Kennzeichnung der Produkte und die Qualifikation der für den Handel mit Gefahrstoffen zuständigen Personen (Sachkunde).
Das Umweltamt ist für die Erteilung von Erlaubnissen und die Entgegennahme von Anzeigen nach der ChemVerbotsV zuständig.
Ansprechpartner/in
Umweltamt: Abteilung - Abfallwirtschaft ![]() | |
UmweltamtKreishaus Gebäude C Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-6612 E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-stade.deHomepage: http://www.landkreis-stade.de | |
Abfallwirtschaft Kundenservice: 04141 / 12-6612 (Abfallgebühren/ -bescheide, Sperrmüll, Abfallbehälter an-, ab- u. ummelden, Wildmüll, Gewerbeabfall). Abfallwirtschaft Abfallberatung: 04141 / 12-6616 (spezielle Entsorgungsfragen und Abfuhrregelungen bei Baustellen, Sammelstellen u.ä.). |