Inhalt
Oberflächengewässer
Das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) hat die Oberflächengewässer aufgrund ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in drei Ordnungen eingeteilt.
Gewässer I. Ordnung
sind Gewässer, die erhebliche Bedeutung für die Wasserwirtschaft haben. Das sind im Landkreis Stade die Elbe und die tidebeeinflussten Bereiche der Oste, Schwinge, Aue/Lühe und Este. Diese Gewässer werden vom Bund oder dem Land Niedersachsen unterhalten.
Gewässer II. Ordnung
sind Gewässer, die eine überörtliche Bedeutung für die Wasserwirtschaft haben. Diese Gewässer sind in einem Verzeichnis aufgeführt, dass das Land Niedersachsen per Verordnung erlassen hat. Für die Unterhaltung sind die jeweiligen Unterhaltungsverbände in ihrem Gebiet zuständig.
Gewässer III. Ordnung
sind die Gewässer die nicht I. oder II. Ordnung sind und mehr als ein Grundstück be- oder entwässern. Für die Unterhaltung dieser Gewässer ist der Eigentümer zuständig. Lässt sich dieser nicht ermitteln, sind die Anlieger zuständig.