Landkreis Stade

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Fahrlehrer werden

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FahrlehrerIn werden > Fahrlehrerlaubnis

Sie möchten in Deutschland als FahrlehrerIn arbeiten?

Dann brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis!

 

+ FahrlehrerIn sein > Eignung & Voraussetzung

Wenn Sie FahrlehrerIn werden möchten, müssen Sie:

  • mindestens 21 Jahre alt sein
  • geistig, körperlich und fachlich geeignet sein
  • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung (Abitur) besitzen
  • im Besitz der Fahrerlaubnisklasse sein, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
  • seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich auch für die Klassen A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils einen zweijährigen Vorbesitz dieser Klassen nachweisen
  • die für die Berufstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzen
  • es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen

 

Ausbildung zum/r FahrlehrerIn > Ablauf der Ausbildung

Um als Fahrlehrer/in zu arbeiten, benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis

  1. Die Ausbildung für die Fahrlehrerlaubnis gilt zunächst für die Grundklasse BE und verläuft in zwei Stufen. Sie beginnt mit einem achtmonatigen Lehrgang in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte. Während dieser Zeit findet eine fahrpraktische Prüfung statt. Mit der Ablegung der schriftlichen und mündlichen Fachkundeprüfung endet der Lehrgang.

    Damit Sie zur Fahrlehrerprüfung zugelassen werden können, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag bei der für Sie zuständigen Behörde stellen.

    Nach Bestehen der Fahrlehrerprüfung erhalten Sie eine auf zwei Jahre befristete Anwärterbefugnis. Diese berechtigt Sie dazu, im Rahmen einer weiteren viermonatigen Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule unter Aufsicht eines Ausbildungsfahrlehrers, Fahrschüler auszubilden.

 

  1. Die zweite Stufe wird durch Reflexionstage und eine Reflexionswoche in einer Fahrlehrerausbildungsstätte ergänzt und endet mit einer theoretischen und einer praktischen Lehrprobe.

    Für die Zulassung zu den Lehrproben haben Sie erneut einen Antrag bei der für Sie zuständigen Behörde zu stellen.

 

Wenn Sie folgende beide Prüfungsteile bestanden haben, erhalten sie die unbefristete (Grund-)Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.

 

Erweiterung der (Grund-)Fahrlehrererlaubnis > weitere Klassen

Für BewerberInnen um eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse A beträgt die Ausbildung in einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte einen, für die Klassen CE oder DE zwei zusätzliche Monate.

Wenn Sie für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE schon die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE besitzen (oder umgekehrt), so verkürzt sich die zusätzliche Ausbildungdauer um einen Monat.

Eine zusätzliche Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule ist für diese Fahrlehrerlaubnisse nicht mehr erforderlich.

Antrag > erforderliche Unterlagen:

  • schriftlicher Antrag (siehe unten) mit Angabe der Klasse, für die die Fahrlehrerlaubnis erworben werden soll
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
  • unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
  • lesbare Kopie des Kartenführerscheins
  • Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung
  • Gutachten eines Amtsarztes oder eines Arztes mit der Fachbezeichnung "Betriebs- oder Arbeitsmedizin" über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperlich und geistige Eignung sowie an das Sehvermögen (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • ein Führungszeugnis der „Belegart O“ gem. § 30a (1) Nr. 1 und (5) des Bundeszentralregistergesetzes (zu beantragen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde – nicht älter als drei Monate)

Genehmigung > nach Beendigung der Ausbildung

Folgende Unterlagen sind nach Abschluss der jeweiligen Ausbildung nachzureichen:

  • Aufnahmebescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Bestätigung der Ausbildungsfahrschule
Rechtsgrundlage
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Ansprechpartner

  • Frau SchröterStandort anzeigenHarburger Str. 193, Zimmer 206 // 2. OG
    Harburger Straße 193
    21680 Stade
    Telefon: 04141 12-3634