Landkreis Stade

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Fahrerlaubnis auf Probe > Vergehen während der Probezeit & Anordnung eines Aufbauseminars

zuklappenAllgemeine Informationen

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt.

Vor allem junge Fahranfänger verunglücken wesentlich häufiger als alle anderen Verkehrsteilnehmer. Die Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem hohen Unfallrisiko von Fahranfängern entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten soll erreicht werden; insbesondere soll das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

Vergehen während der Probezeit > Anordnung eines Aufbauseminars & Verlängerung der Probezeit

© pitopia

Die Fahrerlaubnisbehörde – umgangssprachlich Führerscheinstelle - muss bestimmte Maßnahmen ergreifen, wenn der Fahranfänger sich nicht bewährt. Dies ist dann der Fall, wenn er während der Probezeit gewichtige Verkehrszuwiderhandlungen begangen hat und diese Zuwiderhandlungen durch Bußgeldbescheid bestandskräftig oder gerichtliche Entscheidung rechtskräftig festgestellt wurden und diese Zuwiderhandlungen zu einem Eintrag in das Fahreignungsregister führen.

Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und durch Teilnahme an einer Fahrprobe veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen.

Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre durch die Anordnung eines Aufbauseminars.

Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar > Was ist zu tun?

© pitopia

Ist gegen Sie innerhalb Ihrer Probezeit eine rechtskräftige Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Fahreignungsregister erfasst worden, haben Sie mit einem Bescheid die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erhalten. Dem Bescheid entnehmen Sie wichtige Angaben:

 

Ihre To-Dos

  1. Fristgerechte Anmeldung zu einem Aufbauseminar.
    Der Bescheid führt auf, auf Grundlage welchen Vergehens und innerhalb welchen Zeitraumes Sie die Anmeldung vornehmen müssen, daher unbedingt die Frist beachten!

 

  1. Nachweis der erfolgten Anmeldung durch Vorlage der Anmeldebestätigung bei der Führerscheinstelle.
    Das können Sie postalisch (Führerscheinstelle, Harburger Straße 193, 21680 Stade) oder per E-Mail an fuehrerschein@landkreis-stade.de erledigen.

 

  1. Nach Abschluss des Aufbauseminars muss die Teilnahmebestätigung im Original bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden.
    Bitte senden Sie an: Führerscheinstelle, Harburger Straße 193, 21680 Stade

 

FAQs

Komme ich um das Aufbauseminar herum?
NEIN

Kann ich stattdessen einen Verkehrspsychologen besuchen?
NEIN

Kann ich das Seminar auch woanders machen?
(z.B. weil ich einen anderen Arbeitsort habe, an dem ich besser an einem Aufbauseminar teilnehmen kann.)
JA, das geht.

 

Maßnahmen während der Probezeit > Rechtsgrundlage

Bei rechtskräftigen Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit - maßgebend ist die Tatzeit - muss die Führerscheinstelle verschiedene Stufen von Maßnahmen ergreifen. Grundvoraussetzungen für Maßnahmen während der Probezeit sind gemäß Anlage 12 FeV Folgende:

  • eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder
  • zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen
  1. Stufe:
    Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Bei Nichtteilnahme muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Sind Sie unter Drogen- oder Alkoholeinfluss aufgefallen, haben Sie an einem sog. besonderen Aufbauseminar teilzunehmen.

  1. Stufe:
    Schriftliche Verwarnung und Empfehlung (kein Zwang) der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten. Keine erneute Verlängerung der Probezeit.
  2. Stufe:
    Entzug der Fahrerlaubnis wenn nach Ablauf der in Stufe 2 genannten Frist, innerhalb der Restprobezeit, mit oder ohne Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Schulung, erneut eine schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen wird oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen werden. Die Fahrerlaubnis erlischt und die Probezeit endet vorzeitig.

 

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