Landkreis Stade

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Sie sind hier: Wirtschaft Verkehr Bauen/Verkehr/Kfz-Allgemeine Informationen/Dienstleistungen KFZ/Verluste von Fahrzeugunterlagen/Kennzeichenschildern/Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals Fahrzeugschein)

Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

zuklappenAllgemeine Informationen

Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.

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