Inhalt
Ausserbetriebsetzung / Abmeldung von Fahrzeugen
Allgemeine Informationen
Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies bei der Zulassungsbehörde zu beantragen.
Nach § 16 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) gilt die Person als vom Halter zur Beantragung der außer Betriebsetzung (Abmeldung) bevollmächtigt, der die dafür notwendigen Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen kann.
Sie können Fahrzeuge auch online über das Internet außer Betrieb setzen (abmelden). Nutzen Sie gern den Service in dem Online-Portal .