Landkreis Stade

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Angebote zur Unterstützung im Alltag

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Bei jedem Menschen steigt mit dem Lebensalter auch die Wahrscheinlichkeit, gebrechlich und hilfe- oder sogar pflegebedürftig zu werden. Ältere Menschen bedürfen dann in Abhängigkeit von ihrem Gesundheitszustand bei der Bewältigung ihres Alltages mehr oder weniger intensiver Betreuung und Beaufsichtigung sowie unterstützender Hilfe im Alltag oder im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Pflegebedürftigkeit kann aber auch bereits im Kindesalter gegeben sein, wenn die Betroffenen an einer chronischen Erkrankung und/ oder einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung leiden.

Die Betreuung und Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen rund um die Uhr sicherzustellen, das bedeutet für die Angehörigen nicht selten eine erhebliche Belastung. Zur Entlastung stellt die Pflegekasse, den Entlastungsbetrag zur Verfügung mit dem „Angebote zur Unterstützung im Alltag" finanziert werden können.

Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag?

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a Abs. 1 SGB XI sind

  • Betreuungsangebote, d.h. Angebote, im Rahmen derer insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf übernehmen - und dies in Gruppen oder im häuslichen Bereich,
  • Angebote der Pflegebegleitung , die pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen gerade in ihrer Eigenschaft als Pflegende zur gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung dienen und
  • Angebote der Alltagsbegleitung und der hauswirtschaftlichen Unterstützung, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.

Die Angebote sind organisatorisch in der Regel einem Leistungsanbieter angegliedert; dazu gehören z.B. die Caritas, das Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, die Malteser, die Diakonie, die Johanniter, die Samariter, der Paritätische, die Einrichtungen der Alzheimer-Gesellschaft und andere Einrichtungen der Lebens- und Nachbarschaftshilfe. Die Helferinnen und Helfer werden für ihre Tätigkeit durch Fachkräfte angeleitet. Die Betreuung kann sowohl in Einzelbetreuung in der Wohnung der Betroffenen, alternativ aber auch außerhalb der häuslichen Umgebung in Gruppen erfolgen. Mit der Unterstützung der Angehörigen durch diese Angebote kann eine vollstationäre Versorgung der zu Pflegenden häufig vermieden, zumindest aber hinausgezögert werden.

Wer kann die Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen?

Die Leistungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag stehen allen Pflegebedürftigen zur Verfügung.

Gibt es dafür finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung?

Bei Feststellung der Voraussetzungen erhalten die Betroffenen zum Zwecke der Inanspruchnahme der Leistungen der Angebote zur Unterstützung im Alltag aus den Mitteln der Pflegekassen einen „zusätzlichen Entlastungsbetrag".

Der zusätzliche Entlastungsbetrag wird - unabhängig von anderen Leistungen nach dem SGB XI - ergänzend zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung gewährt; es handelt sich aber um eine Kostenerstattung, d.h. dass der Betrag nur dann gewährt wird, wenn tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Häufig wird der Anspruch an den Leistungsanbieter abgetreten; so dass die Pflegekasse direkt mit den Angeboten zur Unterstützung im Alltag abrechnen kann.

Wichtig:

  • Wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. (§ 45 b Abs. 2 Satz 3 SGB XI).
  • Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des je Kalendermonat vorgesehenen Pflegesachleistungsbetrages nach § 36 SGB XI ebenfalls für die Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen - sofern die Pflege an der Person sichergestellt ist (§ 45 a Abs. 4 SGB XI).
  • Die Erstattung der Aufwendungen für die Angebote zur Unterstützung im Alltag durch die Pflegekassen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung Mittel der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI eingesetzt werden (§ 45 b Abs. 1 Satz 4 SGB XI).

Wo finde ich Angebote, die für mich und meine Bedürfnisse geeignet sind?

Eine aktuelle Übersicht über anerkannte Anbieter finden Sie hier. Darüber hinaus berät Sie auch der Seniorenstützpunkt über Anbieter in Ihrer Nähe.

Das Land Niedersachsen und die Pflegekassen fördern auf Antrag zudem zu jeweils 50 % die Koordination solcher Angebote über eine Förderrichtlinie. Auf der Grundlage dieser Richtlinie erhalten die mit ehrenamtlichen Kräften arbeitenden Leistungsanbieter je nach Angebot Fördermittel für Personal- und Sachausgaben, die mit der Koordination und Organisation der Hilfen, der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung sowie der fachlichen Begleitung und Unterstützung der Ehrenamtlichen verbunden sind. Voraussetzung dafür ist eine Anerkennung des Leistungserbringers durch das Land. Diese Anerkennung wird durch Landesrecht geregelt und stellt die u.a. erforderliche Qualität der Betreuung sicher (Nds. Anerkennungsverordnung). Die aktuelle Richtlinie läuft noch bis zum 31.12. 2018; eine Fortsetzung ist beabsichtigt.

Wichtige ergänzende Information :

Leistungen der beschriebenen Art werden auch von ambulanten Pflegediensten angeboten; auch diese Leistungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

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Ansprechpartner

  • Frau Sylvia PankopStandort anzeigenKreishaus Gebäude C, Zimmer C230 // 2. OG
    Am Sande 2
    21682 Stade
    Telefon: 04141 12-5520
    Telefax: 04141 12-5013
    E-Mail:
  • Frau Bettina PralowStandort anzeigenKreishaus Gebäude C, Zimmer C230 // 2. OG
    Am Sande 2
    21682 Stade
    Telefon: 0414112-5523
    Telefax: 04141 12-5013
    E-Mail:
  • Frau Ina MüllerStandort anzeigenKreishaus Gebäude C, Zimmer C232 // 2. OG
    Am Sande 2
    21682 Stade
    Telefon: 0414112-5524
    Telefax: 04141 12-5013
    E-Mail: