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Immissionsschutz

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Allgemeine Informationen zum Immissionsschutz

© Landkreis StadeZiel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, aber auch den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Immissionen sind z. B. Geräusche, Gerüche, ferner auch Stäube, Gase oder Flüssigkeiten. 

Das wichtigste Gesetz auf dem Gebiet des Immissionsschutzes ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen dazugehörigen Verordnungen. Darüber hinaus existieren noch weitere diverse technische Vorschriften zu diesem Rechtsgebiet.

© Landkreis StadeEine Vielzahl von Anlagen fällt unter das Immissionsschutzrecht. "Anlagen" sind nicht nur Betriebsstätten, sondern auch Maschinen, Geräte, Fahrzeuge und Grundstücke, die zu Lagerzwecken genutzt werden. Wenn von ihnen z.B. Geräusche, Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Licht oder ähnliche Erscheinungen ausgehen, dann fallen solche Anlagen unter das Immissionsschutzrecht.

Damit sind selbst ein Rasenmäher, eine Bohrmaschine, ein Müllwagen, ein Sportplatz oder Ihr Auto Anlagen im Sinne des Immissionsschutzrechtes.

Für manche dieser Anlagen ist an Stelle einer Baugenehmigung eine Genehmigung nach Immissionsschutzrecht erforderlich, bevor sie errichtet und in Betrieb genommen werden darf. Diese Genehmigung nach BImSchG beinhaltet dann u.a. auch die erforderliche Baugenehmigung.

 

Der Landkreis Stade ist als Immissionsschutzbehörde zuständig für die Genehmigung folgender Anlagen:

Das Genehmigungserfordernis für die genannten Anlagen richtet sich im Regelfall nach der Kapazität der jeweiligen Anlage.

Die für einen Genehmigungsantrag erforderlichen Unterlagen sind stark abhängig von der Art und der Größe der Anlage. Sofern Sie beabsichtigen, einen Genehmigungsantrag zu stellen, ist es sinnvoll, vor Antragstellung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen.

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