Landkreis Stade

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Gefahrtiere

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Allgemeine Informationen

Die Bearbeitung von Anträgen über die Genehmigung zum Halten gefährlicher Tiere in nicht gewerblicher Haltung ist abhängig vom Einzelfall der jeweiligen Tierart für die eine Genehmigung beantragt wird.

Haltung von Giftschlangen, -echsen, -spinnen und -skorpionen
Die nicht gewerbliche Haltung von Giftschlangen einschließlich der Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis sowie von Giftechsen, tropischen Giftspinnen und giftigen Skorpionen ist verboten.

Von diesem Verbot kann eine Ausnahme genehmigt werden, wenn

  1. durch die Haltung des gefährlichen Tieres im Einzelfall keine Gefahr für Dritte entsteht und
  2. gewährleistet ist, dass die Tierhalterin oder der Tierhalter von dem Landkreis festgelegte Gegenmittel und Behandlungsempfehlungen bereithält.

Eine entsprechende Ausnahme ist vor dem Erwerb eines der genannten Tiere zu beantragen. Neben den o. g. Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung muss auch die artgerechte Haltung sichergestellt sein.

Zuständige Stelle

Die Veterinärbehörden der Landkreise sind zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erkundigen Sie sich bei den Ansprechpartnern, welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Bearbeitungsgebühren nach Zeitaufwand an. Bitte erkundigen Sie sich bei den genannten Ansprechpartnern.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung muss rechtzeitig vor Anschaffung des Tieres erfolgen.

Rechtsgrundlage

Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtier-Verordnung) - GefTVO - des Landes Niedersachsen

Was sollte ich noch wissen?

Weiterhin fallen unter die Gefahrtier-Verordnung:

  1. von den Großkatzen
    a) der Löwe (Panthera leo),
    b) der Tiger (Panthera tigris),
    c) der Leopard oder Panther (Panthera pardus),
    d) der Schneeleopard (Panthera uncia) und
    e) der Jaguar (Panthera onca);
  2. der Puma (Felis concolor);
  3. alle Arten Luchse (Lynx);
  4. der Serval (Felis s. Leptailurus serval);
  5. der Gepard (Acinonyx jubatus);
  6. der Nebelparder (Neofelis nebulosa);
  7. der Ozelot (Felis pardalis);
  8. die Affen (Primates), ausgenommen
    Halbaffen (Prosimiae) und Krallenaffen (Callithricidae);
  9. der Wolf (Canis lupus);
  10. von den Bären
    a) der Braunbär (Ursus arctos),
    b) der Grizzlybär (Ursus horribilis),
    c) der Schwarzbär oder Baribal (Ursus s. Euarctos americanus),
    d) der Eisbär (Ursus s. Thalarctos maritimus),
    e) der Kragenbär (Ursus thibetanus), 
    f) der Lippenbär (Melursus ursinus),
    g) der Malaienbär (Helarctos malayanus) und
    h) der Brillenbär (Tremarctos ornatus);
  11. alle Arten der Echten Krokodile (Crocodylidae),
  12. alle Arten der Alligatoren und Kaimane (Alligatoridae) und
  13. der Gavial (Gavialis gangeticus).
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