Landkreis Stade

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Amtshilfe Führerscheinabgabe

zuklappenAllgemeine Informationen

Im Wege der Amtshilfe verwahren wir auch Führerscheine, wenn eine auswärtige Bußgeldstelle ein rechtskräftiges Fahrverbot verhängt hat und diese mit der Amtshilfe einverstanden ist.

Der Führerschein ist nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wieder abzuholen (es erfolgt keine Versendung mit der Post!).

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Ansprechpartner

  • RechtStandort anzeigenDezernat IIIKreishaus Gebäude C
    Am Sande 2
    21682 Stade
    Telefon: 04141 12-3011
    Telefax: 04141 12-3013
    E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

    Öffnungszeiten:
    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten

    Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    schwer zugängig

    Das Rechtsamt untergliedert sich in die Bereiche der Rechtsabteilung und der Bußgeldstelle.

    Rechtsabteilung:
    Die Juristinnen und Juristen der Rechtsabteilung vertreten den Landkreis in Rechtsstreitigkeiten vor Gericht. Verwaltungsintern unterstützen und beraten sie die Ämter in schwierigen Rechtsfragen und Verfahren.

    Eine Rechtsberatung von Bürgerinnen und Bürgern oder die Erteilung von Rechtsauskünften darf von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rechtsabteilung nicht erfolgen. Hierzu müssen sich Bürgerinnen und Bürger an niedergelassene Rechtsanwälte/innen wenden.

    Bußgeldstelle:
    In der Bußgeldstelle werden Ordnungswidrigkeitenverfahren aus verschiedenen Rechtsgebieten bearbeitet.

    Die repressive Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten dient der Durchsetzung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Je nach Schwere und Bedeutung einer Ordnungswidrigkeit wird der Verstoß mit einer Verwarnung oder mit einem Bußgeld geahndet.

    Die größte Anzahl der Ordnungswidrigkeiten entsteht im Bereich des Straßenverkehrs, z.B.: wegen Geschwindigkeitsverstößen, Unfällen oder Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Muss ein Führerschein abgegeben werden, wird dieser ebenfalls in der Bußgeldstelle verwahrt. Ist das Fahrverbot von einer anderen Behörde auferlegt worden, sind für die Verwahrung beim Landkreis Stade das Einverständnis der bescheidenden Behörde sowie die Vorlage des rechtskräftigen Bußgeldbescheides erforderlich.

    Neben den Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden in der Bußgeldstelle auch Verstöße gegen das Abfall-, Bau-, Gewerbe-, Handwerks-, Schul-, Pflegeversicherungs-, Deich-, Aufenthalts-, Naturschutz-, oder Umweltrecht geahndet.

  • Frau UhlichStandort anzeigenKreishaus Gebäude C, Zimmer C113 // 1. OG
    Am Sande 2
    21682 Stade
    Telefon: 04141 12-3011
    E-Mail: