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Amtshilfe Führerscheinabgabe
Allgemeine Informationen
Im Wege der Amtshilfe verwahren wir auch Führerscheine, wenn eine auswärtige Bußgeldstelle ein rechtskräftiges Fahrverbot verhängt hat und diese mit der Amtshilfe einverstanden ist.
Der Führerschein ist nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wieder abzuholen (es erfolgt keine Versendung mit der Post!).