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Indirekt-Einleitungen
Allgemeine Informationen
Unter Indirekteinleiter sind Industrie- und Gewerbebetriebe zu verstehen, die ihr anfallendes Abwasser einer eigenen Abwasserbehandlungsanlage zuführen und danach das vorbehandelte Abwasser einer öffentlichen Kläranlage einleiten.
Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben kann Stoffe enthalten, die nicht oder nur unzureichend in einer öffentlichen Kläranlage abgebaut werden können.
Der Landkreis Stade ist als Untere Wasserbehörde für folgende Aufgaben zuständig:
- Prüfung und Genehmigung von Anträgen zur Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation
- Genehmigung von Abwasservorbehandlungsanlagen
- Überwachungsmaßnahmen in den vorab genannten Bereichen