Landkreis Stade

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Überschwemmungsgebiete

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Überschwemmungsgebiete sind Flächen an Gewässern, die bei Hochwasser überflutet werden können. An bestimmten Gewässern sind diese Gebiete für Hochwasserereignisse, die statistisch alle 100 Jahre erwartet werden können, zunächst vorläufig zu sichern und anschließend per Verordnung festzusetzen. Im Landkreis Stade sind davon folgende Flüsse betroffen:

© Landkreis Stade / Christian Schmidt

  • Oste
  • Schwinge
  • Aue
  • Lühe (inklusive des Bullenbruchs)
  • Este

Ziel dieser Sicherungen bzw. Festsetzungen ist es, den Raum, den die Flüsse bei Hochwasserereignissen in Anspruch nehmen bzw. brauchen, zu schützen und die menschliche Nutzung dieses Raumes so zu steuern, dass bei Hochwasserereignissen nur möglichst geringe Schäden entstehen.

Hierfür sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gesetzliche Gebote und Verbote verankert, die in allen vorläufig gesicherten oder festgesetzten Überschwemmungsgebieten (ÜSG) gelten    (§ 5 Absatz 2 WHG, §§ 78, 78a und 78c WHG). In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist darüber hinaus die jeweilige Verordnung zu beachten.

In den Unter-Menüs stehen zu den jeweiligen Flüssen Texte, Karten und ggf. die jeweiligen Verordnungen zur Verfügung.

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