Landkreis Stade

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Afrikanische Schweinepest

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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine reine Viruserkrankung der Schweine, egal ob Haus- oder Wildschwein. Menschen und andere Tierarten können sich nicht mit der Tierseuche infizieren. Dennoch sind die Folgen eines Ausbruchs schwerwiegend. Wird in einer Schweinehaltung der Ausbruch der ASP festgestellt, müssen alle Schweine des betroffenen Bestandes getötet werden. Darüber hinaus werden umfangreiche Restriktionsmaßnahmen eingeleitet.

Im September 2020 wurde die ASP zum ersten Mal bei Wildschweinen in Deutschland festgestellt. Im Juli 2021 kam es erstmals zu Ausbrüchen bei Hausschweinen in Brandenburg. Der erste Ausbruch in Niedersachsen wurde im Juli 2022 im Landkreis Emsland festgestellt. Hier war ein Hausschweinebestand betroffen.

Präventionsmaßnahmen wie u.a. das Einhalten wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen jeder Größe sollen einen Ausbruch und eine Ausbreitung verhindern. Neben den Schweinehaltern kann jeder Einzelne dazu beitragen, das Risiko einer Einschleppung der ASP in den Landkreis Stade zu minimieren:  

  • Keine Erzeugnisse, die Schweinefleisch enthalten, aus Regionen mitbringen, die von der ASP betroffen sind
  • Tiere nicht mit Speiseabfällen oder Schlachtabfällen füttern
  • Keine Speisereste in der Natur zurücklassen
  • Reiseproviant nur in geschlossenen Müllbehältern entsorgen
  • Keine Tierhaltung unaufgefordert betreten

Bei dieser Tierseuche ist die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden mit Jägern und Landwirten extrem wichtig. In diesem Zusammenhang wurde für den Fall des ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen eine „Schnelle Eingreiftruppe“ für die Fallwildsuche und -bergung zusammengestellt. Zudem wurde die Arbeitsgruppe „ASP-Prävention“ eingerichtet, in die Vertreter der Jägerschaft, der Landwirtschaft, des Maschinenrings und der Kreisverwaltung eingebunden sind. Und schließlich gibt es bereits seit vielen Jahren das „Gemeinsame Tierseuchenkrisenzentrum“ der Landkreise Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg, Stade und Verden, die sich verpflichtet haben, sich im Tierseuchenkrisenfall gegenseitig zu unterstützen.

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