Landkreis Stade

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Bodenabbau im Grundwasser

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Im Landkreis Stade wird in einem beträchtlichen Umfang Bodenabbau, insbesondere der Abbau von Sand, betrieben. Erfolgt durch den Bodenabbau eine Freilegung des Grundwassers wird von einem Nassabbau gesprochen, der besonderen Anforderungen unterliegt. Das Wasserhaushaltsgesetz sieht vor, dass die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Ausbau) der vorherigen Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bedarf. Zur Herstellung eines Gewässers gehört auch die Freilegung von Grundwasser im Zuge eines Bodenabbaus.

Eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens bedarf es deshalb, weil es sich beim Bodenabbau in der Regel um größere Verfahren handelt, die mit erheblichen Auswirkungen auf die Wasserverhältnisse, auf die Umwelt, insbesondere auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere, Boden und Landschaft sowie auf die Rechte Dritter und auf öffentliche Belange verbunden sind. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren unterliegt besonderen Formvorschriften und nimmt in der Regel nicht unerhebliche Zeit in Anspruch.

Ein Gewässerausbau kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen in einem einfacheren Plangenehmigungsverfahren genehmigt werden.

Antragsteller sollten sich rechtzeitig vor Vorhabenbeginn mit den zuständigen Mitarbeitern in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen abstimmen.

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