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Neuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
Allgemeine Informationen
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.
Das Fahrzeug (Auto, Anhänger, Krad, Wohnmobil usw.) wurde aus einem EU-Mitgliedsstaat importiert und war noch nie, weder im Herkunftsstaat noch in Deutschland, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.Wichtiger Hinweis:
Kann die Herkunft des Fahrzeuges nicht eindeutig nachgewiesen werden oder treten andere berechtigte Zweifel an der Herkunft des Fahrzeuges auf, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung.