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Ehrenamtliche Tätigkeit
Sie leisten bereits seit langem eine ehrenamtliche Tätigkeit und möchten als Anerkennung dafür die Ehrenamtskarte erhalten?
Das ist möglich, aber wir möchten Sie vorab über die Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte informieren. Denn Sie sollten wissen, dass nicht jeder ehrenamtlich Tätige Ehrenamtskarte erhalten kann. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel
- müssen Sie mindestens 18 Jahre sein;
- üben Sie Ihre freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung aus;
- leisten Sie diese Arbeit für mindestens fünf Wochenstunden bzw. 250 Stunden im Jahr;
- sind Sie schon seit mindestens drei Jahren aktiv dabei und möchten die ehrenamtliche Tätigkeit fortsetzen;
- leisten Sie das Ehrenamt nicht im privaten Rahmen, sondern für einen Verein oder eine wohltätige Organisation.
Wenn die genannten Kriterien alle auf Sie zutreffen, können auch Sie die Ehrenamtskarte erhalten.
Die Beantragung geht folgendermaßen:
Das Antragsformular erhalten Sie zum Beispiel im Rathaus Ihrer Gemeinde oder Stadt und natürlich auch in der Kreisverwaltung in Stade. Das Formular füllen Sie aus und lassen sich Ihre Angaben durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden Ihres Vereins oder die Verantwortliche / den Verantwortlichen Ihrer Organisation unterschreiben und senden Ihren Antrag möglichst bis zum 31. August jeden Jahres an folgende Adresse:
Landkreis Stade
Ehrenamtskarte
Frau Poerschke
Am Sande 2
21682 Stade
Denken Sie bitte daran, konkret zu prüfen, ob die oben genannten Kriterien tatsächlich erfüllt sind, denn wir als Landkreis können Ihre Angaben nicht kontrollieren.
Die Ausgabe der Ehrenamtskarte nehmen die Gemeinden und Städte im Landkreis direkt vor. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die vorgeschlagenen Ehrenamtlichen angeschrieben und informiert.
Was Sie noch wissen sollten?
Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Ausweises. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer muss / kann die Ehrenamtskarte neu beantragt werden, sie wird nicht automatisch verlängert. Es wird gebeten, dass die Ehrenamtskarte zurückgegeben wird, wenn das Ehrenamt nicht mehr ausgeübt wird.
Haben Sie noch Fragen?
ehrenamtskarte@landkreis-stade.de
Formulare
Ehrenamtskarte Antrag (68 KB) |