Für die Umkennzeichnung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
> Antrag auf Umkennzeichnung
> Bei Verlust nur eines Kennzeichenschildes ist das verbliebene Kennzeichenschild vorzulegen.
> Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; vormals Fahrzeugschein)
> Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II; vormals Fahrzeugbrief)
> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (entfällt wenn das Fahrzeug noch keine 36 Monate alt ist), sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, kann bei der Prüforganisation welche die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift angefordert werden.
> gültigen Personalausweis, alternativ gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Gemeinde / Stadt
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie hier.
Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.
Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.