Inhalt
Grundstücksverkehr land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
Als Landwirtschaftsbehörde ist das Amt „Wirtschaft, Verkehr und Bildung“ Ansprechpartner in Grundstücksverkehrs- und Landpachtangelegenheiten.
Sowohl das Grundstücksverkehrsgesetz als auch das Landpachtverkehrsgesetz dienen dem Schutz der Landwirtschaft vor Ausverkauf des Bodens und zur Erhaltung und Verbesserung der Agrarstruktur.
Seit dem 01.09.2022 bedarf der Verkauf von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken bereits ab einer Größe von 5000 qm (0,5 ha) grundsätzlich der Genehmigung. Dies gilt auch für Miteigentumsanteile, Erbanteile oder Nießbrauchrechte.
Diese Regelung soll einer ungesunden Verteilung und unwirtschaftlichen Verkleinerung von Grund und Boden in Land- und Forstwirtschaft entgegenwirken. Bis zur Erteilung der Genehmigung ist der geschlossene Vertrag schwebend unwirksam.
Der Verpächter von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist verpflichtet, den Abschluss eines Landpachtvertrages der Landwirtschaftsbehörde anzuzeigen. Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Verträge über Grundstücke, die kleiner als 0,5 ha sind. Die Anzeige über einen Pachtvertrag muss binnen eines Monats nach Abschluss durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter, die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst erfolgen.
Darüber hinaus wird der Landkreis durch die Landwirtschaftsgerichte bei den Amtsgerichten in Stade und Buxtehude im Rahmen der dort zu treffenden Entscheidungen in Landwirtschaftssachen um Stellungnahme gebeten. (z. B. bei Übergabe eines Hofes nach der Höfeordnung oder Feststellung der Hofeigenschaft)
© Landkreis Stade / Baak
Wann wird die Genehmigung versagt bzw. der Vertrag beanstandet?
Eine Genehmigung darf nur versagt bzw. der Vertrag nur beanstandet werden, wenn
- die Veräußerung eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden bedeutet,
- die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit zusammenhängender Grundstücke unwirtschaftlich verkleinert oder aufteilt,
- der Kaufpreis nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Grundstücks steht.
Das gleiche Verfahren gilt für die Beanstandung eines Landpachtvertrages.
Wie lange dauert die Entscheidung über den Vertrag?
Die Entscheidung über die Genehmigung ist innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags und der Urkunde bei der Kreisverwaltung zu treffen. Diese Frist kann durch einen Zwischenbescheid auf zwei Monate verlängert werden.
Wird die Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen, so gilt die Genehmigung als erteilt.
Wer entscheidet über die Anträge?
Die Entscheidungen über die eingegangenen Anträge auf Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz bzw. Landpachtverkehrsgesetz werden durch nicht-öffentliche Sitzungen des Grundstücksverkehrsausschusses getroffen.
Wann finden die Sitzungen des Grundstücksverkehrsausschusses statt?
Im Jahr 2024 finden die Sitzungen des Grundstücksverkehrsausschusses voraussichtlich an den folgenden Tagen statt:
Juni | 04.06.2024 |
Juli | 02.07.2024 |
August | 06.08.2024 |
September | 03.09.2024 |
Oktober | 01.10.2024 |
November | 05.11.2024 |
Dezember | 03.12.2024 |
Welche Verträge wurden in der vergangenen Sitzung zurückgestellt / beanstandet?
lfd. Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe |
Weitere Informationen zu den aufgeführten Verträgen können beim Landvolk Niedersachsen - Kreisbauernverband Stade e.V. eingeholt werden. Ansprechpartnerin ist hier Frau Thalinger.
Erwerbsinteressierte Landwirte können dort ihr Interesse bekunden und eine verbindliche Erwerbserklärung abgeben.