Landkreis Stade

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Wassergefährdende Stoffe

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Zum Schutz der Gewässer müssen nach § 62 des Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen so beschaffen, so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern vermieden wird.

Bei den wassergefährdenden Stoffen werden drei Wassergefährdungsklassen (WGK) unterschieden:

  • WGK 1: schwach wassergefährdend (z.B. Natruimchlorid ‹Kochsalz›)
  • WGK 2: wassergefährdend (z.B. Dieselkraftstoff, Heizöl)
  • WGK 3: stark wassergefährdend (z.B. Altöle, Quecksilber)

Die ordnungsrechtliche Handhabung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen richtet sich nach den Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und technischen Regelwerken. Je höher die Wassergefähdungsklasse ist und je sensibler die von der Anlage bedrohten Gewässer sind (z.B. Anlagen in Wasserschutzgebieten), desto umfangreicher sind die Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen, um eine Verunreinigung oder nachteilige Veränderung der Gewässer zu vermeiden.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind z.B.

  • Heizöltanks (Heizöllageranlagen)
  • Eigenverbrauchstankstellen
  • öffentliche Tankstellen
  • Pflanzenschutzmittellager
  • Lackierereien etc.

Der Landkreis Stade als Untere Wasserbehörde berät im Rahmen seiner Zuständigkeit bei der Planung, Errichtung oder Stilllegung der oben genannten Anlagen und erteilt eventuell notwendige Genehmigungen. Weiterhin werden prüfpflichtige Anlagen regelmäßig überwacht und bei Bedarf mit ordnungsrechtlichen und gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen belegt, um sicherzustellen, dass diese Anlagen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Ein Großteil dieser wiederkehrend prüfpflichtigen Anlagen sind privat genutzte Heizöltanks. Als Faustregel für die wiederkehrende Prüfpflicht privater Heizöltanks gilt Folgendes:

Unterirdische Heizöltanks sind, unabhängig von ihrer Größe, außerhalb von Wasserschutzgebieten alle fünf Jahre und in Wasserschutzgebieten alle zweieinhalb Jahre zu überprüfen. Anlagen, die größer sind als 10 m3, sind innerhalb von Wasserschutzgebieten in der Regel unzulässig.

Oberirdische Heizöltanks (auch der Tank im Keller) sind außerhalb von Wasserschutzgebieten erst ab einem Fassungsvolumen von mehr als 10 m3 alle fünf Jahre prüfpflichtig. Für kleinere Anlagen besteht keine Prüfpflicht. Innerhalb von Wasserschutzgebieten sind Heizöltanks bereits ab einem Fassungsvolumen von 1 m3 alle fünf Jahre prüfpflichtig.

Zur Erfüllung der Prüfpflicht hat die Eigentümerin/der Eigentümer des Tanks einen Sachverständigen mit der Überprüfung zu beauftragen. Eine Liste mit regional tätigen Sachverständigen kann als pdf-Dokument auf dieser Seite ‹siehe unten› abgerufen werden. Weiterhin besteht eine Prüfpflicht durch einen Sachverständigen

a) bei Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung

  • für oberirdische Anlagen ab einem Fassungsvermögen von mehr als 1 m3 und
  • für unterirdische Anlagen generell.

b) nach einer Stilllegung ober einer Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage

  • für oberirdische Anlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten ab einem Fassungsvermögen von mehr als 1 m3,
  • für oberirdische Anlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten ab einem Fassungsvermögen von mehr als 10 m3 und
  • für unterirdische Anlagen generell.

Auch diese Prüfpflichten werden vom Landkreis Stade überwacht und bei Bedarf mit Mitteln des Gefahrenabwehr- und des Ordnungsrechts durchgesetzt.

Für den Einbau, die Instandhaltung und Stilllegung sowie für die Reinigung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt, dass diese Arbeiten (mit Ausnahmen) nur von Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen. Listen mit regional tätigen Fachbetrieben können als pdf-Dokument auf dieser Seite (siehe unten) abgerufen werden. Auch in diesem Fall kann der Landkreis Stade Mittel des Gefahrenabwehr- und des Ordnungsrechts anwenden, um dafür zu sorgen, dass nur Arbeiten durchgeführt werden, die dem Stand der Technik entsprechen.

Hintergrund der Maßnahmen des Landkreises Stade ist hierbei immer der Gewässerschutz, der neben seiner Bedeutung für den Naturhaushalt und für die Landwirtschaft Grundlage für die nachhaltige Gewinnung von Brauch- und Trinkwasser für die Menschen im Landkreis Stade ist.

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