Landkreis Stade

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Technische Änderungen am Fahrzeug

zuklappenAllgemeine Informationen

Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden:

  • Änderung der Fahrzeugart
  • Änderung von Hubraum oder Leistung
  • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
  • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden sollen
  • Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
  • Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken

Diese technischen Änderungen müssen von der zuständigen Stelle in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.

Nach § 15 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) sind diese Änderungen am Fahrzeug, welche Einfluß auf die Betriebsgenehmigung haben der Zulassungsbehörde zur Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung zu melden.

Verfahrensablauf
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Welche Gebühren fallen an?
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Ansprechpartner

  • Kfz-Zulassungsstelle BuxtehudeStandort anzeigenStraßenverkehrOstmoorweg 3
    21614 Buxtehude
    Telefon: 04161 7152-0
    E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

    Öffnungszeiten:
    Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet,

    Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30
    Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30
    Mittwoch 08:00 – 12:00
    Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00
    Freitag 08:00 – 12:00

    Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

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