Landkreis Stade

Inhalt

Sie sind hier: Familie Bildung Soziales/soziale und finanzielle Hilfen/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII

zuklappenAllgemeine Informationen

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII ist eine Leistung zur Deckung des Lebensunterhalts und geht den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt - nach dem 3. Kapitel SGB XII - vor.

Leistungsberechtigt sind Personen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und

  1. die Regelaltersgrenze im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben (65 Jahre plus x Monate) oder
  2. das 18.Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs.2 SGB VI der gesetzlichen Rentenversicherung sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
    Die Feststellung der vollen Erwerbsminderung, die für den Träger der Sozialhilfe bindend ist, kann grundsätzlich nur der Rentenversicherungsträger treffen.

Der Leistungsanspruch errechnet sich unter Berücksichtigung

  • des maßgebenden Regelsatzes
  • der angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • eventueller Mehrbedarfe z. B. bei einer Gehbehinderung (Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis)

Die Höchstbeträge der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft (ohne Heizkosten) sind hier zu ersehen.

Alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert werden gegengerechnet. Dabei werden Freibeträge, z.B. für eine zusätzliche Altersvorsorge abgezogen. Über einer bestimmten Freigrenze liegendes Vermögen ist vorrangig einzusetzen.

Eltern und Kinder des Leistungsberechtigten sind erst bei einem Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro/Jahr zum Unterhalt verpflichtet.

Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
zurück

Infospalte

Ansprechpartner