Inhalt
Feldberegnung
Allgemeine Informationen
Bei der Entnahme von Wasser für die Feldberegnung handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Benutzung. Es ist deshalb eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Bei der Entnahme von Wasser für die Feldberegnung handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Benutzung. Es ist deshalb eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Öffnungszeiten:
Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten
Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig