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Kiebitzschutz
Kiebitze bevorzugen bei der Nahrungsaufnahme feuchtes Grünland© Stefanie Kleingünther Der Kiebitz ist 2024 zum Vogel des Jahres gekürt worden. Nicht ohne Grund, denn der einstige "Allerweltsvogel" gilt heute deutschlandweit als stark gefährdet.
Der Bestand der Kiebitze ist zwischen 1992 und 2016 um 88% zurückgegangen, Tendenz weiter sinkend.
Auch im Landkreis Stade haben die Brutbestände stark abgenommen, insbesondere weil der Bruterfolg sehr gering ist. Daher kann heutzutage der Schutz eines jeden Geleges und der Schutz der Küken einen wichtigen Beitrag zum Bestandserhalt leisten.
Mit dem neuen Kiebitzschutzprogramm setzt der Landkreis Stade auf eine freiwillige Kooperation mit der Landwirtschaft. Ziel ist es, den Brutbestand des Kiebitzes auf lokaler Ebene wieder zu verbessern.
Eckpunkte des Kiebitzschutzprogramms ab 2024
1. Der Landwirt findet ein Kiebitznest auf seiner bewirtschafteten Fläche und meldet dies
unter Angabe vom Neststandort (Gemarkung, Flur, Flurstück) oder besser noch unter Angabe der GPS-Daten und zwei Fotos an kiebitzschutz@landkreis-stade.de
(ein Foto vom Nest, ein Foto von der Umgebung, nach dem der Schlag eindeutig identifizierbar ist).
2. Das Nest wird mit einem ca. 150 cm langen Stab markiert, der zwei bis drei Meter (besser 10 Meter) in Flucht vom Nest in den Boden gesteckt wird.
3. Bei Schlupf wird dieser durch anerkannten Sachverständigen bestätigt (Eischalengritt oder Beobachtung von nichtflüggen, wenige Tage alten Küken)
4. Die Auszahlung erfolgt bei Angabe der Kontonummer
Förderung:
Gefundenes Kiebitznest: 200,- Euro (bei Vollnest von 4 Eiern)
Schlupferfolg 500,- Euro (bei Bestätigung eines Sachverständigen)
Pro Landwirt werden maximal 10 Nester gefördert.
© Uwe Andreas
Förderkulisse:
Alle landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Ausnahme von Kompensationsflächen und Flächen, die mit Wiesenvogelauflagen verpachtet sind.
Bewirtschaftungsauflagen:
Es werden keine Bewirtschaftungsvorgaben gemacht, diese obliegen allein dem Bewirtschafter. Eine Beratung durch Jägerschaft, Naturschutzverbände, ökologische Stationen oder Amt Naturschutz ist jedoch möglich.
Sachverständiger für Schlupf:
- Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Naturschutzbehörde
- Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer ökologischen Station
- durch Vorstand der Kreisjägerschaft bestätigte Jägerin oder Jäger
- durch Amt Naturschutz des Landkreises bestätigte Ornithologin oder Ornithologe
Das Programm gilt gleichermaßen für den Großen Brachvogel.
Eierschalenreste, wie dieses vom Fuchs seitlich aufgebissene Ei, sind Zeichen eines geräuberten Geleges.© Linnea Schüch