Landkreis Stade

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Personenstandsangelegenheiten

zuklappenAllgemeine Informationen

Bei den Gemeinden/Samtgemeinden und Städten werden bei den Standesämtern Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle beurkundet.

Dort werden auch Erklärungen zur Namensführung oder zum Kirchenaustritt und Vaterschaftsanerkennungen entgegengenommen.

Der Landkreis Stade hat in Personenstandsangelegenheiten die Aufgabe der Standesamtsaufsicht.

Eigene Aufgaben erfüllt der Landkreis Stade nur bei ihm von den örtlichen Standesämtern vorgelegten Personenstandsfällen mit Auslandsberührung.

Wenn Sie Fragen zu Personenstandsangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte zunächst immer an das für Sie zuständige Standesamt.

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