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Wahlen
Allgemeine Informationen
© Landkreis StadeBeim Landkreis Stade, zugleich Sitz der Kreiswahlleitung, werden die Wahlen organisatorisch vorbereitet. Unter anderem werden die Wahlvorschläge für Bundestags-, Landtags- und Kreiswahlen entgegengenommen und geprüft sowie die entsprechenden Stimmzettel beschafft.
Die übrigen Aufgaben der Wahlvorbereitung, etwa die Aufstellung der Wählerverzeichnisse, die Benachrichtigung der Wahlberechtigten und die Ausgabe von Briefwahlunterlagen, nehmen die kreisangehörigen Kommunen wahr.
Am 09. Juni 2024 findet die nächste Europawahl statt.
Hier stellen wir Ihnen zeitnahe alle Informationen zu den jeweiligen Wahlen zur Verfügung.
Europawahl 2024
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.
Es stehen 34 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Wahl.
"Stimmzettel zur Europawahl 2024 - Muster"
Absenkung des Wahlalters
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. In der Bundesrepublik Deutschland werden 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments gewählt.
Briefwahl (Merkblatt)
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk des Kreises wählen.
Allgemeine Informationen, Termine und Fristen und Auskünfte für Wähler und Wahlbewerber erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen und Links zur Wahl
Internetseite des Europäisches Informationszentrum (EIZ) Niedersachsen
Internetseite von gemeinsamfuer.eu
Internetseite des Europäischen Parlaments
Landtagswahl 2022
Am 09.10.2022 fand in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt.
Der Landkreis Stade teilt sich in die Wahlkreise 55 Buxtehude und 56 Stade. (Karte der Nds. Wahlkreise)
Der Wahlkreis 55 umfasst die Hansestadt Buxtehude, die Gemeinde Jork und die Samtgemeinden Apensen, Harsefeld, Horneburg sowie Lühe.
Der Wahlkreis 56 besteht aus der Hansestadt Stade, der Gemeinde Drochtersen und den Samtgemeinden Fredenbeck, Nordkehdingen, sowie Oldendorf-Himmelpforten.
Allgemeine Informationen, Termine und Fristen und Auskünfte für Wähler und Wahlbewerber erhalten Sie auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleiterin.
Muster-Stimmzettel
Bekanntmachungen
Landtagswahl 2022 Bekanntmachung Ergebnis
Öffnung der Briefwahllokale ab 12.09.2022 - Hinweise zur Briefwahl
Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge in den Wahlkreisen 55 Buxtehude und 56 Stade
Bundestagswahl 2021
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 26. September 2021 von 08.00 bis 18.00 Uhr, statt. Hierbei werden die Abgeordneten des Bundestages gewählt.
Bei der Bundestagswahl gehört der Landkreis Stade zu zwei Wahlkreisen:
- Der Landkreis Cuxhaven bildet gemeinsam mit der Gemeinde Drochtersen sowie den Samtgemeinden Nordkehdingen und Oldendorf-Himmelpforten den Bundestagswahlkreis 29 Cuxhaven - Stade II. Hier übernimmt der Landkreis Cuxhaven die Wahlleitung.
- Die Hansestädte Stade und Buxtehude, die Gemeinde Jork sowie die Samtgemeinden Apensen, Fredenbeck, Harsefeld, Horneburg und Lühe gehören dem Wahlkreis 30 Stade I - Rotenburg II an. Aus dem Landkreis Rotenburg sind die Stadt Bremervörde, die Gemeinde Gnarrenburg sowie die Samtgemeinden Geestequelle, Selsingen, Sittensen, Tarmstedt diesem Wahlkreis zugeordnet. Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis 30 ist Erster Kreisrat Thorsten Heinze.
Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung - Sitzung des Kreiswahlausschusses am 30.07.2021 (Achtung - Änderung des Sitzungsortes für den Kreiswahlausschuss: Großer Sitzungssaal - Kreishaus Gebäude A, Zimmer A100 - 1. OG)
Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses zur Bundestagswahl (Stand: 26.07.2021)
Wahlbekanntmachung - Zulassung der Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl am 26.09.2021
Wahlbekanntmachung - Zusammentritt der Briefwahlvorstände am 26.09.2021
Wahlbekanntmachung - Bundestagswahl 2021 - Wahlergebnis im Wahlkreis 30
Hauptzusammenstellung über die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021
Hinweise
Allgemeine Informationen, Termine und Fristen und Auskünfte für Wähler und Wahlbewerber erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.
Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl am 26. September 2021
Vordrucke
Die Vordrucke für die Kreiswahlvorschläge und die Landesliste finden Sie auf der Seite der Niedersächsischen Landeswahlleiterin. Das Muster 13 "Kreiswahlvorschlag" sowie das Muster 14 "Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift" sind bei der Kreiswahlleitung anzufordern.
Kreiswahl und Landratswahl 2021
Am Sonntag, den 12. September 2021 von 08.00 bis 18.00 Uhr, finden die Kommunalwahlen und die allgemeinen Direktwahlen in Niedersachsen statt.
Im Landkreis Stade wird an diesem Tag ein neuer Kreistag und ein neuer Landrat gewählt. Die Wahlperiode des aktuellen Kreistages endet am 31. Oktober 2021, am 01. November beginnt die neue fünfjährige Wahlperiode.
Es werden auch die Abgeordneten für die Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie ggfs. die Ortsräte gewählt, hierfür haben Sie jeweils drei Stimmen. Zusätzlich steht die Position der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in folgenden 6 der 11 kreisangehörigen Kommunen zur Wahl:
- Hansestadt Buxtehude
- Gemeinde Drochtersen
- Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
- Samtgemeinde Fredenbeck
- Samtgemeinde Horneburg
- Samtgemeinde Lühe
Wahlberechtigt (so genanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis für die Wahl des Kreistags),
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden (Samtgemeinden) geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden.
Für die Kreiswahl wurde das Wahlgebiet des Landkreises Stade in fünf Wahlbereiche aufgeteilt:
- Gemeinde Drochtersen, Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten, Samtgemeinde Nordkehdingen
- Hansestadt Stade
- Hansestadt Buxtehude
- Samtgemeinde Apensen, Samtgemeinde Fredenbeck, Samtgemeinde Harsefeld
- Gemeinde Jork, Samtgemeinde Horneburg, Samtgemeinde Lühe
Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen 2021 ist Erster Kreisrat Thorsten Heinze.
Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung zur Kreiswahl und Landratswahl am 12. September 2021 - Kreiswahlleitung
Achtung Änderung vom 18.06.2021: Der Nds. Landtag hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 abschließend über den Gesetzentwurf der LT-Drucksache 18/8647 beraten und diesen mit Änderungen angenommen. Durch die Änderung im NKWG wird der neue § 52 d NKWG, Sonderregelungen für die Wahlen der Abgeordneten und die Direktwahlen am 12. September 2021, eingefügt. Die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften wird für die Kreiswahl auf mindestens 12 (vorher 30) und für die Direktwahl der Landrätin/des Landrats auf mindestens 116 (vorher 290) reduziert.
Änderung der o.g. Bekanntmachung des Kreiswahlleiters gemäß §§ 16 und 45 B NKWG vom 30.06.2021
Wahlbekanntmachung zur Kreis- und Landratswahl am 12. September 2021 - Sitzung und Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses (Achtung - Änderung des Sitzungsortes für den Kreiswahlausschuss: Großer Sitzungssaal - Kreishaus Gebäude A, Zimmer A100 - 1. OG)
Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses zur Kommunalwahl 2021 (Stand: 26.07.2021)
Wahlbekanntmachung des endgültigen Ergebnisses zur Kreiswahl am 12.09.2021
Wahlbekanntmachung des endgültigen Ergebnisses zur Landratswahl am 12.09.2021
Hinweise
Allgemeine Informationen finden Sie hier:
Wahlhilfe Broschüre in Leichter Sprache (barrierefreie Version)
Allgemeine Informationen, z.B. Wer darf wählen, wer darf gewählt werden etc.
sowie rechtliche Grundlagen in den folgenden Gesetzen:
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz
Niedersächsische Kommunalwahlordnung
Vordrucke für die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschlagsträger (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen) finden im Folgenden eine Auflistung der Vordrucke für die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen.
- Für die Wahlen zu den kommunalen Vertretungen (Kreistag, Samtgemeinderat, Gemeinderat, Stadtrat, Stadtbezirksrat, Ortsrat):
- Anlage 5 zu § 32 Abs. 1 Satz 1 NKWO - Wahlvorschlag für die Vertretung
- Anlage 6 zu § 32 Abs. 2 Satz 2 NKWO - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift mit Bescheinigung des Wahlrechts (kostenfrei auf Anforderung beim Wahlleiter)
- Anlage 7 zu § 32 Abs. 3 Satz 2 NKWO - gesonderte Bescheinigung des Wahlrechts (zu Anlage 6)
- Anlage 10 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 NKWO - Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 11 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 NKWO - Niederschrift Aufstellungsversammlung
- Anlage 12 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 NKWO - Versicherung an Eides statt (Durchführung Versammlung).
- Für die Wahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (Direktwahl der Landrätinnen und Landräte, der Samtgemeinde-/ Bürgermeisterinnen und Bürgermeister):
- Anlage 5a zu § 32 Abs. 1 Satz 1 NKWO - Wahlvorschlag für die Direktwahl
- Anlage 6a zu § 32 Abs. 2 Satz 2 NKWO - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift mit Bescheinigung des Wahlrechts (kostenfrei auf Anforderung beim Wahlleiter)
- Anlage 7 zu § 32 Abs. 3 Satz 2 NKWO - gesonderte Bescheinigung des Wahlrechts (zu Anlage 6a)
- Anlage 10a zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 NKWO - Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 11a zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 NKWO - Niederschrift Aufstellungsversammlung
- Anlage 12 zu § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 NKWO - Versicherung an Eides statt (Durchführung Versammlung).
Alle Vordrucke erhalten Sie auch bei der zuständigen örtlichen Wahlleitung.
Der Einreichungsschluss für Wahlvorschläge ist der 26.07.2021, 18:00 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Formulare, Unterschriften und Wahlrechtsbestätigungen auf Unterstützungsformularen vorliegen!
Die Nds. Landeswahlleiterin hat einen umfänglichen Leitfaden für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen herausgegeben.
Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Nds. Innenministerium eine Bewerberaufstellungsverordnung erlassen, die Abweichungen von den Bestimmungen des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) ermöglicht. Ergänzend zu dieser Verordnung hat die Nds. Landeswahlleiterin umfängliche Hinweise zur Bewerberaufstellungsverordnung herausgegeben.
Sie haben Fragen oder Anregungen? Melden Sie sich gerne per Email unter wahlen@landkreis-stade.de oder per Telefon beim unten genannten Ansprechpartner.
Hier finden Sie die aktuellen und vergangenen Wahlergebnisse im Landkreis Stade.
Allgemeine Informationen
Inklusives Wählen gehen
Bürger wählen die Politiker aus.
Dazu gibt es Wahlen.
Bei Wahlen kreuzen Bürger an, welche Politiker sie haben wollen.
Man sagt: „Sie geben ihre Stimme ab.“
Durch Wahlen können die Menschen mitbestimmen.
Der Landtag in Niedersachsen hat entschieden:
Es dürfen auch Menschen wählen, die einen Betreuer oder eine Betreuerin haben.
Es dürfen Menschen wählen, die in einem besonderen Krankenhaus wohnen.
Das schwierige Wort dafür ist Psychiatrie.
Bürgermeister und Landräte wählen!
Bürgermeister sind die Chefs in einer Stadt.
Landräte sind die Chefs in einem Landkreis.
Wer die meisten Stimmen bekommt, hat gewonnen.
Wer gewinnt, wird Bürgermeister oder Landrat.
Das gilt aber nicht für alle Wahlen:
So können Sie wählen:
Wer mitmachen darf, bekommt einen Brief.
Der Brief hat einen Namen: das ist die Wahl-Benachrichtigung.
Wenn kein Brief kommt, kann man fragen.
Man geht zum Rathaus oder Kreishaus und fragt.
Oder man fragt seine Betreuer.
In dem Brief steht, wo man zum Wählen hingehen muss.
Man nimmt den Brief mit.
Man kann auch den Ausweis mitnehmen.
Es gibt dort Leute, die einem alles erklären.
Gewählt werden Bürgermeister und Landräte.
Man bekommt einen Zettel mit einer Liste:
Auf der Liste stehen Namen.
Namen von den Leuten, die Bürgermeister werden wollen.
Namen von Leuten, die Landrat werden wollen.
Das ist der Wahlzettel.
Man macht ein Kreuz bei der Person, die man gut findet.
Dann wirft man den Wahlzettel in einen Kasten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner/in
Herr Rathjens | |
Kreishaus Gebäude C, Zimmer C229 // 2. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-1052 Telefax: 04141 12-1025 E-Mail: personal@landkreis-stade.de |