Landkreis Stade

Inhalt

Sie sind hier: Familie Bildung Soziales/Menschen mit Behinderungen/Unterhaltsheranziehung

Unterhaltsheranziehung

zuklappenAllgemeine Informationen

Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
zurück

Infospalte

Ansprechpartner