Landkreis Stade

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Tierveranstaltung-Genehmigung

zuklappenAllgemeine Informationen

Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.

Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.


Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.


Hunde- und Katzenausstellungen:

Nach Änderung der Tollwut-Verordnung müssen seit dem 05.10.2010 nur noch solche  bei dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden, die entweder in einem Tollwut-gefährdeten Bezirk stattfinden oder an denen Hunde oder Katzen aus dem Ausland teilnehmen.

Seit mehr als 15 Jahren gab es im Landkreis Stade keinen aufgrund von Tollwut gefährdeten Bezirk mehr. Sollte sich dies ändern, wird der gefährdete Bezirk öffentlich bekannt gemacht.

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