Inhalt
Sorgerecht und Unterhalt
Das Amt für Jugend und Familie wird Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehenen Fällen.
Beistandschaften können von den alleinerziehenden Elternteilen, denen das alleinige Sorgerecht für das Kind zusteht, eingerichtet werden, um die Vaterschaft zum Kind feststellen zu lassen und zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Die Rechte und Pflichten eines Vormundes bzw. Pflegers gehen deutlich weiter. Er wird im Bedarfsfall vom Gericht bestellt und ist gesetzlicher Vertreter der Kinder.
Weiterhin informiert das Amt für Jugend und Familie, berät und unterstützt alleinerziehende Elternteile vor und nach der Geburt des Kindes und junge Volljährige, u.a. bei Fragen
- zur Feststellung der Vaterschaft und ihrer rechtlichen Wirkung
- zum Unterhalt
- bzgl. einer Beistandschaft zur Vaterschaftsfeststellung und / oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- bzgl. Beurkundungen, z. B. von Vaterschaftsanerkennungen , notwendigen Zustimmungen und Unterhaltsverpflichtungen
- zur Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und Beurkundungen entsprechender Sorgeerklärungen
Sollten Sie zu den vorgenannten Themen Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter/innen.