Landkreis Stade

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Pferdetransporte

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Wenn Pferde oder Ponys - z. B. wegen Verkaufs, zur Teilnahme an Turnieren oder zur Fahrt in den Urlaub - in EU-Mitgliedstaaten verbracht werden sollen, wird ein amtstierärztliches Attest benötigt. Dafür wird das Pferd wird vor Ort amtstierärztlich untersucht. Es muss gesund, frei von übertragen Krankheiten und transportfähig sein, damit das sogenannte EU-Attest ausgestellt werden kann.

Für die Anmeldung steht der Vordruck „Anmeldung eines Pferdes zum Transport in einen EU-Mitgliedstaat“ zur Verfügung. Dieses Formular muss drei Werktage vor dem geplanten Transport vollständig ausgefüllt beim Veterinäramt vorliegen. Eine Amtstierärztin setzt sich dann mit dem Pferdehalter zur Vereinbarung des Vor-Ort-Termins in Verbindung.

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