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Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Landkreis Stade (2020)
Das Planungsamt des Landkreises Stade hat die CIMA Beratung + Management GmbH aus Hannover mit der Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) für den Landkreis Stade beauftragt. Das vorhergehende Konzept stammt aus dem Jahr 2008. Die aktuelle Fortschreibung aus dem Jahr 2020 soll zum einen die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2013 (Anpassung an das Landes-Raumordnungsprogramm 2017) vorbereiten. Zum anderen enthält das Regionale Einzelhandelskonzept wichtige Informationen zur Einzelhandelsentwicklung in den Städten, Samt- und Einheitsgemeinden im Landkreis. Neben einer eingehenden Analyse der bestehenden Einzelhandelsstrukturen in den Kommunen werden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem digitalen Wandel der Einzelhandelslandschaft (Wachstum des Online-Handels) und eine Einschätzung zu möglichen Auswirkungen der Corona-Pandemie gegeben. Als Grundlage des Einzelhandelskonzeptes wurde von Oktober 2019 bis Januar 2020 eine Vollerhebung des gesamten Einzelhandels im Landkreis Stade durchgeführt.
Für die 2. Änderung des RROP 2013 wurden im Rahmen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes folgende Themen erarbeitet:
- Erarbeitung von Vorschlägen zur räumlichen Abgrenzung der Versorgungskerne im Landkreis Stade
- Ermittlung von Standorten mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Abgrenzung der grundzentralen Kongruenzräume für Samtgemeinden mit zwei Grundzentren
- Erarbeitung von Vorschlägen zur Abgrenzung der mittelzentralen Kongruenzräume für die Mittelzentren Hansestadt Stade und Hansestadt Buxtehude
- Herleitung einer regionalen Liste mit nahversorgungs-, zentren- und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten für den Landkreis Stade
Das REHK wurde in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, den benachbarten Trägern der Regionalplanung, den benachbarten Mittelzentren sowie der Industrie- und Handelskammer (IHK) erstellt. In Hinblick auf diejenigen zu versorgenden Bereiche der Standorte mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung, die außerhalb des Landkreises liegen, wurden auch die Samtgemeinden Hollenstedt, Selsingen und Sittensen in die Abstimmung miteingebunden. Am 09.09.2020 wurde das Regionale Einzelhandelskonzept im Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen des Kreistages vorgestellt und am 18.11.2020 durch diesen beschlossen.
Das vollständige Regionale Einzelhandelskonzept und eine Kurzfassung finden Sie im Folgenden zum Herunterladen.
Datei REHK - Kurzzusammenfassung