Inhalt
Antibiotikaminimierung
Allgemeine Informationen
Antibiotika-Minimierungskonzept
Das bereits seit April 2014 ins Leben gerufene Antibiotika-Minimierungskonzept besteht aus folgenden Bausteinen:
- Erfassung aller Antibiotikaanwendungen, einschließlich der Anzahl behandelter und gehaltener Tiere in einer Datenbank
- Ermittlung von betrieblichen Therapiehäufigkeiten und bundesweiten Kennzahlen
- Ampelsystem zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes
Dabei handelt es sich um ein dynamisches System zur Antibiotikaminimierung mit dem Ziel, den Einsatz der antibiotischen Wirkstoffe deutschlandweit kontinuierlich auf das therapeutisch notwendige Minimum zu senken.
Am 01.01.2023 ist die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) in Kraft getreten. Diese führt zu Änderungen bezüglich der mitteilungspflichtigen Nutzungsarten sowie der Fristen für die Mitteilungen und die Maßnahmenplanerstellung. Die Änderungen sind in den nachfolgenden Ausführungen bereits berücksichtigt.
Aktueller Hinweis v. 14.03.2024:
Laut Tierarzneimittelgesetz müssen Tierhalter der mitteilungspflichtigen Nutzungsarten im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes bei Überschreitung der bundesweiten Kennzahl 2 Maßnahmenpläne zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes gemeinsam mit dem Tierarzt erstellen und bis zum 01.04.2024 unaufgefordert beim zuständigen Veterinäramt einreichen.
Es ist bekannt, dass die für die neuen Nutzungsarten ermittelten bundesweiten Kennzahlen für das Jahr 2023 nicht voll aussagekräftig sind, da es anfänglich u.a. Probleme mit Schnittstellen über die Praxissoftware, Schwierigkeiten bei den Meldungen von Seiten der Tierhalter sowie Nichtmeldungen gab. Diese Probleme werden bei der Prüfung der Maßnahmenpläne insbesondere der rinderhaltenden Betriebe (vom Veterinäramt) berücksichtigt werden.
Es wird aber weder korrigierte neue Kennzahlen geben noch kann auf die Einreichung der Maßnahmenpläne verzichtet werden, da die gesetzliche Regelung dies nicht vorsieht.
Hinweis:
Zur Erleichterung des Leseflusses wird im Folgenden für Berufsbezeichnungen das generische Maskulinum verwendet. Die Angaben beziehen sich jedoch auf alle Geschlechter.
Dokumente
Infoblatt Tierhalter AB-Min. (109 kB) | |
Maßnahmenplan Huhn (84 kB) | |
Maßnahmenplan Pute (77 kB) | |
Maßnahmenplan Schwein (88 kB) | |
Kennzahlen Therapiehäufigkeit 2023 (498 kB) | |
Maßnahmenplan zugegangene Kälber (180 kB) | |
Maßnahmenplan Milchkühe (914 kB) |