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Bauleitplanung
Ob ein Bauvorhaben planungsrechlich zulässig ist, hängt in der Regel von der jeweiligen Gemeinde ab, in deren Bereich gebaut wird. Mit der städtebaulichen Planung wird unsere gebaute Umwelt maßgeblich gestaltet.
Die städtebauliche Planung gehört nach dem Baugesetzbuch zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden.
Bauleitpläne sind der das ganze Gemeindegebiet umfassende vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan.
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Gemeinde beachtet werden müssen.
Um wichtige Veränderungen in der Gesellschaft und in der städtebaulichen Praxis angemessen berücksichtigen zu können, kann die Öffentlichkeit bei der "frühzeitigen Bürgerbeteiligung" sowie während der "öffentlichen Auslegung" an der Planung durch eigene Anregungen mitwirken, zumal Planungsänderungen gegebenenfalls auch in das Eigentum einzelner Bürger eingreifen könnten.
Der Landkreis Stade erstellt im Wege der Bauleitplanverfahren als Träger öffentlicher Belange planungsrechtliche Stellungnahmen.
Der Planungsgemeinde obliegt schließlich die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.
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