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Gewässerausbau
Allgemeine Informationen
© Landkreis StadeFür die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer bedarf es einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Das Herstellen von Beregnungsteichen oder Verfüllen von Gräben bedarf entweder einer wasserrechtlichen Genehmigung oder einer Baugenehmigung. Zur Erleichterung der Entscheidung, welche Genehmigung beantragt werden muss, dient das Merkblatt für die Herstellung, Beseitigung oder Umgestaltung von Gewässern.
Weitere wichtige Informationen finden Sie außerdem im Leitfaden „Wasserbau/Natur" für Obstbaubetriebe im Landkreis Stade.
Dokumente
Merkblatt Gewässerausbau (323 kB) | |
Leitfaden Wasserbau/Natur (184 kB) | |
Skizze_Vorlage_Gewässerverrohrung.pdf (289 kB) |
Formulare
§68 WHG_Antrag Gewässerausbau (347 KB) |