Landkreis Stade

Inhalt

Sie sind hier: Umwelt Gesundheit Verbraucherschutz/Wasser & Deiche/Oberflächengewässer/Frostschutzberegnung

Frostschutzberegnung

zuklappenAllgemeine Informationen

Für die Entnahme von Wasser zur Frostschutzberegnung ist eine Erlaubnis gemäß § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) erforderlich.

zurück

Infospalte

Ansprechpartner