> Antrag auf Durchführung der Anschriften-/Adressänderung
> Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
> Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief),
- bei Adressänderungen nur wenn dieser vor 2005 ausgestellt wurde oder
wenn zugleich der Name geändert werden soll (z.B. durch Heirat)
- bei Namenänderungen wird die Zulassungsbescheinigung teil II (ehemals
Fahrzeugbrief) grundsätzlich benötigt.
> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (entfällt wenn das Fahrzeug noch keine 36 Monate alt ist)
> einen aktuell gültigen Personalausweis (Der neue Name und /oder die neue Anschrift muss enthalten sein) oder alternativ den Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (ebenfalls mit den bereits geänderten Daten)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht
Bei Firmen zusätzlich:
> aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. aktuellen Handelsregisterauszug mit den geänderten Daten
> Personal des zeichnugnsbefugten Geschäftsführers (eine Kopie ist ausreichend)
Bei einer GbR zusätzlich:
Es ist die Erklärung zur Änderung des Namen und/oder der Adresse von allen Gesellschaftern zu unterschreiben und zusammen mit dem, aktuellen, geänderten Gesellschaftervertrag (Kopie ausreichend) vorzulegen.