Landkreis Stade

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Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung

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Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.

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