Landkreis Stade

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Tollwut

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Tollwut ist eine tödlich verlaufende Virusinfektion sowohl bei Säugetieren als auch beim Menschen. Die Übertragung des Virus erfolgt in der Regel durch den Biss eines an Tollwut erkrankten Tieres, da sich im Speichel hohe Viruskonzentrationen befinden.

Tollwut ist in weiten Teilen der Welt verbreitet. Deutschland gilt seit dem Jahr 2008 als offiziell frei von terrestrischer Tollwut, der letzte identifizierte Tollwutfall bei einem Wildtier (außer Fledermäusen) trat in Deutschland im Februar 2006 bei einem Fuchs auf. Im Landkreis Stade wurde das letzte Mal 1992 bei einem Fuchs auf Krautsand Tollwut festgestellt. In vielen osteuropäischen, asiatischen und afrikanischen Ländern bleibt die Tollwut bei Haus- und Wildtieren jedoch weit verbreitet. Aktuelle Nachweise der Tollwut bei Haus- und Wildtieren in Europa gibt es in Polen, Rumänien, Ukraine und Türkei.

Von der terrestrischen Tollwut zu unterscheiden ist die Fledermaustollwut, welche ebenfalls auf den Menschen übertragbar ist. Im Jahr 2021 wurde in Deutschland bei zehn Fledermäusen das Tollwutvirus nachgewiesen, sechsmal davon in Niedersachsen. Fledermäuse sollten daher nicht angefasst werden.

 Regelungen zum Reisen mit Heimtieren zum Schutz gegen Tollwut

Um eine Neueinschleppung der terrestrischen Tollwut zu verhindern, gibt es verpflichtende, in der gesamten Europäischen Union geltende Regelungen beim Grenzübertritt mit Katzen und Hunden. Diese müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügen. Die durchgeführte Tollwutimpfung ist in dem mitzuführenden (blauen) Heimtierausweis durch einen tierärztlichen Eintrag nachzuweisen. Der Heimtierausweis muss über die Kennzeichnungsnummer dem Tier eindeutig zuzuordnen sein und vollständige Angaben über den Tierbesitzer enthalten. Die erste Impfung gegen Tollwut kann bei Welpen erst in einem Alter ab 12 Wochen verabreicht werden. Bis zum Eintritt eines vollständigen Impfschutzes vergehen weitere drei Wochen, so dass Welpen bei einem Grenzübertritt mindestens 15 Wochen alt sein müssen.

Illegale Einfuhr von Heimtieren

Immer wieder werden bei Kontrollen an den Grenzen Hunde und Katzen entdeckt, die keinen wirkungsvollen Impfschutz bzw. gefälschte Pässe haben oder auch viel zu jung sind. Neben der Tierschutzproblematik stellen diese Tiere auch eine Gefahr für die Haus- und Wildtiere und für den Menschen dar. Auch gesund scheinende Tiere können den Tollwuterreger bereits in sich tragen und so eine lebensgefährliche Infektionsquelle darstellen.

Tollwut bei einem Hundewelpen im LK Verden

Bei einem illegal aus Südosteuropa mitgebrachten Hundewelpen wurde im September 2021 durch die zuständige Behörde des Landes Bremen amtlich die Tollwut festgestellt. Aus Mitleid nahm eine Familie den Welpen aus ihrem Urlaub mit. In Deutschland erkrankte das Tier und wurde in einer Tierklinik im Landkreis Verden behandelt und verstarb dort am Tag nach der Einlieferung. Alle Mitarbeiter der Klinik mussten gegen Tollwut notgeimpft werden. Nachdem die Umstände über den Welpen bekannt wurden (illegales Verbringen nach Deutschland), wurde durch das Veterinäramt des Landkreises Verden die Untersuchung auf Tollwut angeordnet, die dann den Nachweis erbrachte.

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